Vorteile für den Verbraucher

  • Das Ombudsmannverfahren ist schnell, effizient und unbürokratisch.
  • Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenfrei. Zu tragen sind lediglich die eigenen Ausgaben wie Porto, Telefon etc.
  • Dem Verbraucher entstehen keine Rechtsnachteile, er ist nicht verpflichtet den Schlichtungsvorschlag des Ombudsmannes anzunehmen. Der Weg vor ein ordentliches Gericht steht ihm nach wie vor offen.
  • Für die SCHUFA ist der Schlichtungsspruch bindend bis zu einem Streitgegenstand von 2.500 €.
  • Für die Dauer des Verfahrens gilt die Verjährung für die Ansprüche des Verbrauchers als gehemmt.