Stellung und Kompetenz

Für den Ombudsmann gelten besondere Voraussetzungen: Er muss die Befähigung zum Richteramt haben sowie besondere Erfahrungen im Datenschutz vorweisen können. Außerdem darf er vor Antritt seines Amtes nicht bei der SCHUFA Holding AG beschäftigt gewesen sein.

Der Ombudsmann ist an keinerlei Weisungen durch die SCHUFA gebunden und arbeitet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften völlig unabhängig. Er berichtet regelmäßig an den SCHUFA Verbraucherbeirat als ebenfalls unabhängige, neutrale und öffentliche Instanz. Neben der Mitwirkung an der Beiratsarbeit wird Professor Hassemer dem Gremium auch einmal jährlich seinen Tätigkeitsbericht vorlegen.