Kann ich mich durch eine andere Person vertreten lassen?

Ja, es ist möglich dass Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Interessen beim Ombudsmannverfahren von einer anderen Person vertreten lassen, zum Beispiel von einem Verwandten, Bekannten, Rechtsanwalt, Betreuer oder Schuldnerberater. In diesem Fall ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nötig aus der hervorgeht, dass Sie eine andere Person mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt haben (siehe Beschwerdeformular). Kosten, die Ihnen eventuell durch die Vertretung entstehen, werden nicht erstattet.

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