SCHUFA Verbraucherbeirat und Ombudsmann

Erste Längsschnittstudie zum Leben in der Verbraucherinsolvenz: eine zweite Chance für alle gescheiterten Schuldner?

„Endlich jemand, der sich für uns interessiert“, so lautete der häufigste Tenor der 762 Teilnehmer an der in Deutschland einmaligen Untersuchung zum Leben in der Verbraucherinsolvenz. Die Längsschnittstudie zur Evaluation des Verbraucherinsolvenzverfahrens wurde durch den Verbraucherbeirat der SCHUFA Holding AG initiiert. Als fachlich erfahrener Partner konnte der Soziologe Dr. Goetz Lechner gewonnen werden, der in Kooperation mit dem Institut für Soziologie der TU Chemnitz die Untersuchung durchführte.

Stukturiertere und zukunftsorientiertere Haushaltsführung

Im Großen und Ganzen führt die Verbraucherinsolvenz bei allen Befragten zu grundlegenden Verhaltensänderungen: Der Umgang mit Geld wird planvoller und zukunftsorientierter, und mehr als ein Viertel der Personen in einer Verbraucherinsolvenz führt einen Haushaltsplan. Deutlich ist auch, dass der Konsumstil sich weniger an materiellen Dingen orientiert. „Entgegen der landläufigen Vorurteile zeigen insolvente Verbraucher eher defensivere Werthaltungen, wenn es um die Befriedigung individueller Bedürfnisse geht“, so Dr. Goetz Lechner, Autor der Studie.

Aktives Bemühen um Arbeit

Weiterhin zeigt die Untersuchung, dass sich in der Wohlverhaltensperiode die Abhängigkeit der betroffenen Personen von Transferleistungen verringert, und das von der Insolvenzordnung geforderte aktive Bemühen um Arbeit scheint bei der Hälfte der Betroffenen tatsächlich Wirkung zu zeigen.

Drei Typen von insolventen Personen

Ist in der Regel von den Betroffenen oder den Personen im Verbraucherinsolvenzverfahren die Rede, so differenziert die Untersuchung im Ergebnis drei Typen von überschuldeten Personen. Rund die Hälfte sind „Opfer moderner, biographischer Risiken“ die letztlich nur durch alltägliche Risiken wie Arbeitslosigkeit, eine gescheiterte Selbständigkeit oder das Zerbrechen einer Beziehung/Ehe in die Lage gerieten, ein Insolvenzverfahren eröffnen zu müssen. Sie haben beste Chancen allein durch die Eröffnung des Verfahrens einen neuerlichen Anfang erfolgreich zu gestalten. „Insolvente mit Orientierungsproblemen“ (42 %) hingegen benötigen ein wenig Zeit und auch Hilfe, die vor neuerlichen finanziellen Katastrophen bewahren kann und den Weg zurück in die Mitte der Gesellschaft ebnet. In der dritten Gruppe (8 %) finden sich „Insolvente mit andauerndem Beratungsbedarf“. Sie zeigen das Bild eines vielfach überforderten Schuldners mit der höchsten Neuverschuldungsrate, für den eine begleitende Beratung und Hilfestellung unabdingbar ist.

Beratungsbedarf auch in der Wohlverhaltensperiode

Die außergerichtlichen Beratung endet nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Das Ergebnis der Untersuchung hingegen zeigt, dass jeder Zweite sich auch in der Wohlverhaltensphase Beratung und Hilfestellung wünscht. Marius Stark, Mitglied des SCHUFA Verbraucherbeirates und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände regt an, darüber nachzudenken, beratende und begleitende Maßnahmen gesetzlich zu verankern und Lechner ergänzt: „Menschen in der Verbraucherinsolvenz durchlaufen ein standardisiertes Verfahren, kommen aber von unterschiedlichen Startpunkten und profitieren in unterschiedlicher Art und Weise von seiner Ausgestaltung“.

Novellierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Gemäß des Koalitionsvertrages der gegenwärtigen Regierung steht eine Novellierung des Insolvenzverfahrens – auch des Verbraucherinsolvenzverfahrens – auf dem Plan. Im Rahmen des 7. Deutschen Insolvenzrechtstages hat die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Anpassungsbedarf deutlich gemacht.