
Auf dem Bild von links nach rechts:
Am 15. April 2010 traf sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, Dr. Max Stadler, mit dem Vorsitzenden des Vorstandes der SCHUFA, Rainer Neumann,und Mitgliedern des SCHUFA Verbraucherbeirates. Anliegen des Verbraucherbeirates war es, dem Bundesministerium der Justiz eine durch den Verbraucherbeirat initiierte Wirkungsstudie zum Verbraucherinsolvenzverfahren vorzustellen, die unter der Leitung von Dr. Götz Lechner durchgeführt worden ist. Im Rahmen dieser Studie wurden rund 750 Personen befragt, die von der Vebraucherinsolvenz betroffen sind oder betroffen waren. Es ist die erste empirische Studie in Deutschland zu diesem Thema.
Das Bundesjusitzministerium will das Insolvenzverfahren reformieren, so wurde es auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Im Herbst 2010 soll das Verbraucherinsolvenzverfahren angegangen werden und dort insbesondere die Frist bis zur Restschuldbefreiung von sechs Jahren auf drei halbiert werden. Es sei aber nicht damit getan die Zahl "sechs" durch die Zahl "drei" zu ersetzen, wie auch die Bundesjustizministerin in ihrer Rede zum Deutschen Insolvenzrechtstag (17. März 2010) erläuterte. Insbesondere gelte es, auch die Rechte der Gläubiger zu wahren und auch dafür sorgen, dass die Haushalte der Länder nicht übermäßig belastet werden. Es sei ferner ein Ziel, eine drohende Insolvenz möglichst frühzeitig abzuwenden. Hier muss es ein schlüssiges Gesamtkonzept geben.
Ein wichtiges Ergebnis der Studie war, dass Menschen in der Verbraucherinsolvenz ein standardisiertes Verfahren durchlaufen, aber „von unterschiedlichen Startpunkten“ kommen und in unterschiedlicher Art und Weise von seiner Ausgestaltung profitieren. „Das Bild des redlichen Schuldners, der durch Wohlverhalten seine Redlichkeit unter Beweis stellt und sich dadurch eine Restschuldbefreiung verdient, sollte auf dieser Grundlage neu bewertet werden. Rund der Hälfte der Betroffenen ist in diesem Sinne nichts vorzuwerfen, die Zeit der Bewährung behindert eher ihre Reintegration in die gesellschaftliche Normalität. Für die andere Hälfte gilt: Das Verbraucherinsolvenzverfahren sollte auch nach der Verfahrenseröffnung von differenzierten Hilfsangeboten flankiert werden, um den Drehtüreffekt - raus aus den Schulden, rein in neue Schulden - zu minimieren.“