Der Verbraucherbeirat übernimmt eine beratende Funktion in verbraucherrelevanten Fragen gegenüber der SCHUFA.
Die Mitglieder des Beirates bilden sich eine interdisziplinäre, unabhängige Meinung und tragen diese durch Stellungnahmen und Vorschläge hinsichtlich gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder politischer Verbraucheranliegen an die SCHUFA heran.
Der Ombudsmann wird an den ebenfalls unabhängigen SCHUFA Verbraucherbeirat als neutrale und öffentliche Instanz berichten. Neben regelmäßiger Berichterstattung wird der Ombudsmann dem Verbraucherbeirat auch einmal jährlich seinen Tätigkeitsbericht vorlegen.
2009 fanden zwei Plenumssitzungen und drei Arbeitskreissitzungen statt. Hinzu kamen diverse Telefonkonferenzen und ein reger E-Mail-Austausch.