Das Ombudsmannverfahren ist schnell, effizient und unbürokratisch.
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenfrei. Zu tragen sind lediglich die eigenen Ausgaben wie Porto, Telefon etc.
Dem Verbraucher entstehen keine Rechtsnachteile, er ist nicht verpflichtet den Schlichtungsvorschlag des Ombudsmannes anzunehmen. Der Weg vor ein ordentliches Gericht steht ihm nach wie vor offen.
Für die SCHUFA ist der Schlichtungsspruch bindend bis zu einem Streitgegenstand von 2.500 €.
Für die Dauer des Verfahrens gilt die Verjährung für die Ansprüche des Verbrauchers als gehemmt.