Der Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist in der Verfahrensordnung geregelt.
Ein Schlichtungsverfahren kann nur eingeleitet werden bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einer natürlichen Person (Verbraucher) und der SCHUFA Holding AG. Die Bearbeitung von Beschwerden, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit stehen, ist nicht möglich.
Voraussetzung für das Ombudsmannverfahren ist, dass der Verbraucher zunächst eine Klärung seines Anliegens mit dem SCHUFA Verbraucherservice angestrebt hat. Konnte hier trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Einigung erzielt werden, kann der Verbraucher einen Antrag auf Eröffnung des Schlichtungsverfahrens stellen.
Eine Schlichtung ist ausgeschlossen, wenn:
Die Beschwerde kann ausschließlich schriftlich, unter Schilderung des Sachverhaltes und Beifügung von Kopien aller relevanten Unterlagen eingereicht werden.
Anschrift:
SCHUFA Ombudsmann
Postfach 5280
65042 Wiesbaden
E-Mail: info@schufa-ombudsmann.de 