Nach Eingang der Beschwerde wird diese auf Vollständigkeit und Zulässigkeit geprüft und festgestellt, ob sich der Anspruch des Beschwerdeführers rechtlich begründen läßt. Dann werden alle notwendigen internen und externen Maßnahmen ergriffen, die erforderlich sind, um die Sachlage zu klären. So kann der Ombudsmann zum Beispiel eine Überprüfung der beanstandeten Meldung bei dem betreffenden Vertragspartner veranlassen oder - bei einer berechtigten Reklamation - die Korrektur eines Datensatzes in die Wege leiten. Liegen alle Informationen vor verkündet der Ombudsmann seinen Schlichtungsvorschlag und die beteiligten Parteien werden über den Ausgang des Verfahrens informiert.