SCHUFA Verbraucherbeirat und Ombudsmann

Welche Voraussetzungen muss ich beim Einreichen einer Beschwerde beachten?

Wenn Sie eine Unstimmigkeit oder einen Fehler in Ihrer SCHUFA Auskunft vermuten, müssen Sie zunächst eine Überprüfung beim Verbraucherservice des Unternehmens veranlassen. Sollte Sie das Ergebnis der Bearbeitung nicht zufrieden stellen, können Sie den Ombudsmann einschalten. Die Beschwerde muss schriftlich beim Ombudsmann eingereicht werden und eine umfassende Beschreibung des Sachverhaltes sowie Kopien aller relevanten Unterlagen enthalten.

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