Der Ombudsmann ist zuständig für alle strittigen Fragen von privaten Verbrauchern, die im Zusammenhang mit dem persönlichen SCHUFA Datenbestand stehen und die in einem Klärungsversuch mit dem SCHUFA-Verbraucherservice nicht behoben werden konnten. Wenn Sie als Verbraucher meinen, durch das Verhalten der SCHUFA einen Nachteil erlitten zu haben, können Sie sich mit Ihrem Anliegen schriftlich an den Ombudsmann wenden.
Eine Rechtsberatung ist im Rahmen des Verfahrens nicht vorgesehen. Ausgeschlossen sind außerdem Vorgänge, bei denen Zeugen gehört werden müssen oder mit denen sich bereits ein Gericht oder eine andere außergerichtliche Schlichtungsstelle beschäftigt hat.