SCHUFA Verbraucherbeirat und Ombudsmann

Entstehen durch das Ombudsmannverfahren irgendwelche Kosten?

Nein, das Ombudsmannverfahren dient dem Verbraucherschutz und es entstehen Ihnen als Beschwerdeführer keine Kosten, außer persönlichen Auslagen wie zum Beispiel Telefon- oder Portokosten. Kosten, die ggf. aufgrund einer Beratung durch einen Anwalt entstehen, werden nicht übernommen.

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