SCHUFA Verbraucherbeirat und Ombudsmann

Benötige ich einen Anwalt oder rechtliche Kenntnisse, um meine Beschwerde beim Ombudsmann einzureichen?

Nein, das Ombudsmannverfahren ist verbraucherorientiert und bietet Ihnen eine unbürokratische Alternative zu einer gerichtlichen Klage. Darum benötigen Sie keine Fachkenntnisse und können Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten präsentieren. Damit sich der Ombudsmann jedoch ein möglichst vollständiges Bild der Sachlage verschaffen kann, ist die Einsendung aller vorliegenden Fakten und Schriftstücke notwendig.

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