Im fairen Umgang mit dem Verbraucher setzt die SCHUFA vor allem auf Partnerschaft und Kommunikation. Zentrale Bestandteile des SCHUFA Verbraucherkonzepts sind neben größtmöglicher Transparenz und Information auch Maßnahmen zur finanziellen Bildung, die Einrichtung eines Verbraucherbeirates sowie die Bestellung eines externen, unabhängigen Ombudsmannes.
Bei rund 462 Millionen Informationen von 66 Millionen Personen, die von der SCHUFA verarbeitet werden um Kreditgeschäfte reibungslos zu ermöglichen, können Bearbeitungsfehler nicht ganz ausgeschlossen werden. In solchen Fällen kann der Ombudsmann helfen.
Der Ombudsmann ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Er überprüft bei Differenzen oder Missverständnissen zwischen dem Verbraucher und der SCHUFA neutral und schnell den strittigen Vorgang. Kommt er zu dem Ergebnis, dass der Verbraucher durch das SCHUFA Verfahren einen Nachteil erlitten hat, sorgt er mit seinem Schiedsspruch dafür, dass die Angelegenheit richtig gestellt wird. So kann er zum Beispiel eine Überprüfung der beanstandeten Meldung bei dem betreffenden Vertragspartner veranlassen oder - bei einer berechtigten Reklamation - die Korrektur eines Datensatzes in die Wege leiten. Stellt er hingegen fest, dass die SCHUFA korrekt gehandelt hat wird er dem Verbraucher den Sachverhalt verständlich erläutern.